Statement von Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB zur heutigen Abstimmung über das 3. Bevölkerungsschutzgesetz:

18.11.2020, 13:48 Uhr

"Wir leben in einer gefährlichen Zeit mit einer Pandemie, die für manche lebensbedrohlich ist und uns alle u.a. in unserer Bewegungsfreiheit einschränkt. Wir müssen politisch mit Augenmaß schwierige Entscheidungen treffen. Das erfordert von uns alle höchste Anspannung, aber auch Vertrauen und Entschlossenheit. Heute stimmen wir im Deutschen Bundestag über das 3. Bevölkerungsschutzgesetz ab. In dieser schweren Krise brauchen wir größtmögliche Rechtssicherheit. 

Es gibt Gruppen und einzelne besorgte Bürger, die diese Entscheidungen sehr kritisch sehen, viele andere erwarten dadurch mehr Rechtssicherheit und Klarheit. Oft gehen kritische Kommentare von nicht zutreffenden Informationen aus. Insbesondere betroffen macht mich die Behauptung, wir würden heute ein „Ermächtigungsgesetz“ beschließen. Jeder, der auch nur einen Funken Geschichtsbewusstsein hat, weiß, dass mit dem sogenannten „Ermächtigungsgesetz“ vom 24. März 1933 der nicht mehr politisch für die Demokratie kampfbereite Reichstag mit Mehrheit der NSDAP und der nationalen, konservativen und liberalen Parteien Hitler einen Freifahrtschein für die Abschaffung der Demokratie und für das „Anfüllen“ der Schutzhaft-Lager, später KZs geliefert hat. Für mich, der wie die allermeisten meiner Bundestagskollegen gerade in diesem Gebäude drinsitzt, das am 28. Februar 1933 in Brand gesteckt worden war, ist das eine unerträgliche Gleichsetzung.

Ich bin in die Politik gegangen, gerade um eine Diktatur in unserem Land nie mehr entstehen zu lassen. Und das ist gewährleistet, vom Deutschen Bundestag bis hin zum unabhängigen Bundesverfassungsgericht. Das ist und bleibt auch mein politischer Maßstab!

Dieses Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, bedeutet sogar noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen und es stärkt die Rolle des Deutschen Bundestages in dieser Pandemie. Damit werden dem Parlament mehr Entscheidungen eingeräumt und Entscheidungen der Exekutive in Bund und Land begrenzt. Trotzdem muss auf die Regionen bezogen die Pandemie bekämpft werden.

Die Bundesregierung ist ab sofort berichtspflichtig, der Bundestag allein urteilt und entscheidet, ob die Pandemie in nationalem Ausmaß weiter besteht. Die das Gesetz ausführenden Landesverordnungen werden begrenzt zeitlich (vier Wochen) und müssen im Einzelfall begründet werden. Ich verhehle nicht, dass ich die (auch von mir mehrfach geäußerte) Ansicht habe, dass wir das Infektionsschutzrecht nach dieser Pandemie nochmal daraufhin genau anschauen müssen, wo rechtlicher, verfassungsmäßiger und auch föderaler Verbesserungsbedarf besteht. Auch deswegen haben wir die Gültigkeit des neuen § 28a in diesem Gesetz, mit dem gerade der Deutsche Bundestag die Kompetenz für diese Fragen an sich zieht, nur auf die Zeit der Covid-Pandemie beschränkt. Danach werden wir in Ruhe weiter über Gesetzgebung reden und streiten. Für eine sachbezogene Debatte unter Demokraten werbe ich!

Es ist mir persönlich ein Anliegen, dass Entscheidungen demokratisch und transparent getroffen werden, jedoch wenn nötig, aufgehoben werden, wenn möglich, und gemeinsam diese Corona-Seuche drastisch eingedämmt wird!"

 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

https://cducsu.cc/DrittesBevoelkerungschutzgesetz

https://www.cducsu.de/themen/familie-frauen-arbeit-gesundheit-und-soziales/die-infektionszahlen-muessen-runter