"Bluttests für Schwangere kritisch diskutieren"

Christian Schmidt MdB unterstützt Vorstoß, dass Bundestag über Für und Wider diskutiert

08.08.2018, 15:38 Uhr

Zur Mitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesauschusses, dass nach seinen Untersuchungen ein Bluttest zuverlässig vor der Geburt herausfinden könne, ob ein Kind mit Trisomie 21 („Down-Syndrom") zur Welt kommen wird:

So erfreulich es ist, dass die medizinische Forschung Fortschritte bei nichtinvasiven Untersuchungen während der Schwangerschaft macht, so belastender kann das schnelle Ergebnis der Untersuchung für die Eltern sein: Wie sollen wir uns nun entscheiden? Ein aller Wahrscheinlichkeit lebensfähiges Kind mit Behinderung zur Welt kommen lassen oder nicht? Was bedeutet die Entscheidung für unsere Familie?

Der Kinofilm „24 Wochen" mit Julia Jentsch zeigt diese so schwierige Entscheidungssituation in beeindruckender Form und weist auf die Fragen jenseits der ärztlichen Kunst. Christliche Sozialpolitik muß auf solche Themen nicht nur eine wissenschaftlich-medizinische, sondern auch eine ethisch-lebensorientierte Antwort geben. Ich fordere deswegen mit mehreren Kolleginnen und Kollegen, dass der Deutsche Bundestag sehr bald und gründlich über das Für und Wider von pränataler Diagnostik in Form von Bluttests während einer Schwangerschaft diskutiert. Solche Bluttests können einerseits eine nicht risikolose Fruchtwasseruntersuchung unnötig machen, könnten aber auch dazu führen, dass ungeborene Kinder, die etwa mit Down-Syndrom zur Welt kommen würden, nicht mehr geboren werden. Ein einfacher und billiger Test und danach gesellschaftlicher -vermeintlich rationaler- Druck auf die Schwangeren könnte eine Arzt Zwangsläufigkeit der Abtreibung behinderten Lebens erzeugen, der dem Schutz von Kind und Familie überhaupt nicht entspricht.

Ich sehe eine faktische Regeluntersuchung jenseits von wissenschaftlichen Unsicherheiten als einen falschen Weg. Es darf nie wieder eine –wenn auch nur faktische-systematische Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung als „unwertes Leben" geben. Deswegen müssen intensiv ethische Fragen und die Konsequenzen des Fortschritts der Technik auf solche Konfliktsituationen erörtert werden. Es darf nicht der Weg zum „Designerbaby" geöffnet werden. Deswegen mahne ich zu restriktiver Herangehensweise und Beschränkung auf schwere Krankheitsbilder. Es wäre völlig inakzeptabel, wollte der Mensch neue Menschen nach seinem Bilde oder seinen Ideen schaffen. Zu christlichem Werteverständnis gehört gerade die Ehrfurcht auch vor nicht perfekten Menschen. Wir müssen stattdessen Wege zur inklusiven Lebensgestaltung auch mit Menschen mit Down-Syndrom öffnen und verbessern.

Anwendungsverbote für neue Diagnosemethoden sind keine Antwort. Es muss aber ein gesellschaftlich respektiertes Recht auf Nichtwissen geben. Ebenso muss eine intensive Aufklärung und Hilfestellung für Kinder und Familien mit Down-Syndrom angeboten werden, um diese werdenden Mütter, die sich entweder schon für das Leben des Kindes entschieden haben oder noch Beratung und Unterstützung brauchen, in dieser sehr schweren Konfliktsituation aktiv und einfühlsam zu begleiten Wir werden im Evangelischen Arbeitskreis der CSU dieses Thema aktiv beraten und die angestrebte parlamentarische Diskussion intensiv begleiten. Es wird sich zeigen, ob gesetzlicher oder sonstiger Regelungsbedarf besteht und wie der viel schwierigere Weg zur gesellschaftlichen Akzeptanz, die sich schon zum Besseren hin entwickelt, massiv angegangen werden muß.