Zum Vordringen von Demonstranten auf die Treppe des Reichstagsgebäudes in Berlin
Wir hatten ja vor 12 Jahren die Bannkreise vor dem Parlament gesetzlich abgeschlafft. Geschütztes Rechtsgut ist gegenwärtig "nur" die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Wir sollten dies auch auf den Ort und dessen repräsentative Würde für den Staat als solchen beziehen und entsprechend das Gesetz ändern. Es ist eben nicht so, dass der nur ein guter Demokrat ist, der seine Toleranz zum Exzess ausbuchstabiert. Der Staat muss auch den Mut haben, sich und seine Symbole hochzuhalten.
Man sollte in diesem Sinne die Sitze der obersten Verfassungsorgane wieder grundsätzlich zum Bannkreis für Demos erklären und zusätzlich dem BMI (oder auch dem BuPräs?) das Recht geben, wenn das Parlament oder Teile desselben oder die Regierung zu Staatsakten wo auch immer (Berliner Dom?) zusammenkommen, eine Bannkreisanordnung ermöglichen, gegen die der Rechtsweg nur zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet wird."