COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedet
„Die Reha-Kliniken spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Corona-Bekämpfung. Deswegen sind sie auch in den Pandemie-Plänen zur Vorhalte von Betten für Patienten aufgefordert. Es ist nun eine Vergütung im Gesetz enthalten, die in deutlicher Weise auch finanziellen Ausgleich für Reha-Kliniken mit vorsieht", berichtet Schmidt.
Ähnlich wie Krankenhäuser erhalten Reha-Einrichtungen eine prozentuale Zahlung und Unterstützung für jedes Bett; wenn sie bereit und in der Lage sind, auch zusätzlich dafür, dass sie Akut- und Intensivbetten für diesen Notfall einrichten. Für Patienten, die zur Kurzzeitpflege oder zur akutstationären Behandlung aufgenommen wurden, werden solche Möglichkeiten ebenfalls durch das schnelle Gesetz geregelt. „Ich bin dankbar, dass sich auch die Windsheimer Rehakliniken mit einbringen. Und vor allem bin ich dankbar für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit einem riesengroßen Willen, zu helfen, in diesen Kliniken, in den Pflegeeinrichtungen oder in Arztpraxen engagieren - viel viel mehr als im Dienstvertrag steht", so Schmidt. „Am Wochenende hatte ich mit Vertretern der Leitungen von Reha-Kliniken Kontakt zum Thema. Ich bin sehr froh, dass wir eine signifikante Verbesserung des ursprünglichen Gesetzentwurfes für die Reha-Kliniken erreicht haben", betont der Bundestagsabgeordnete. „Gleichzeitig bitte ich auch um Verständnis dafür, dass es immer wieder Stellschrauben geben wird, bei denen wir sehen, dass nachgebessert werden muss. Das wird immer möglich sein. Jetzt geht es um Schnelligkeit auch wenn keine Goldrandlösung zustande kommt. Wer schnell hilft, hilft doppelt!"