E-Zigarette „Juul" darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen - US Trend in Deutschland verhindern -

Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB hat die Bundesregierung nach Ihrer Einschätzung gefragt und ruft zu erhöhter Aufmerksamkeit auf

12.12.2018, 12:01 Uhr

 Mit Sorge betrachtet Christian Schmidt die Gefahren der E-Zigarette „Juul", die in den USA eine rasante Verbreitung bei Kindern und Jugendlichen verzeichnet. Grund ist das besondere Design sowie der überaus hohe Nikotingehalt. Und ähnlich der sogenannten Alkopops lässt der fruchtige Geschmack das hoch dosierte Nikotin kaum durchdringen. 

„Wir müssen hier frühzeitig gegensteuern. Deshalb habe ich mich an die Bundesregierung gewandt und auf die Gefahren hingewiesen. An amerikanischen Schulen greift der Missbrauch dieser angesagten hochdosierten Droge rasant um sich und zeigt ernste gesundheitliche Folgen. Der beschleunigte Einstieg in die Sucht ist besorgniserregend", so Schmidt. 

Der Abgeordnete hat die Bundesregierung danach gefragt, welche Maßnahmen hierzulande ergriffen werden, um dieser Entwicklung vorzubeugen. Zwar ist die Abgabe von E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche seit der von mir auf den Weg gebrachten Änderungen im Jugendschutzgesetz untersagt. Ebenso dürfen in Deutschland generell nur E-Zigaretten vermarktet werden, die maximal 20mg/ml Nikotin enthalten. Gefahren sieht Schmidt aber im Internethandel. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Online-Händler bei der Bestellung von Tabakerzeugnissen und der Aushändigung der bestellten Waren sicherstellen müssen, dass der Kunde über 18 Jahre alt. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes obliegt den in den Ländern zuständigen Behörden. Zuwiderhandlungen von Gewerbetreibenden können nach dem Jugendschutzgesetz mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden
 
Der Abgeordnete: „Es bedarf keiner Hellseherei, dass sich immer Umgehungswege finden. Ich weiß mich mit der Drogenbeauftragten, meiner Kolleginder Marlene Mortler einig, dass hier sehr frühzeitig sensibilisiert werden muss. Ich fordere alle auf, aufmerksam auf Anzeichen für eine illegale Verbreitung der E-Zigarette Juul, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, zu achten. Wir müssen frühzeitig aufklären und einschreiten, um diesen Trend in Deutschland gar nicht erst aufkommen zu lassen. Das bleibt eine Aufgabe."
 
Schmidt weiter: „Die Werbemöglichkeit für E-Zigaretten sehe ich als sehr bedenklich an. Auf meine Initiative hin als damaliger Bundesminister für Landwirtschaft und Ernährung wurde zwar im Jugendschutzgesetz die Abgabe von E-Zigaretten an Jugendliche verboten, aber leider ist die Werbung für Tabak und E-Zigaretten größtenteils erlaubt. Zusätzliche Werbeverbote für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter gem. den Richtlinien der WHO Werbung sind vonnöten."