Perspektiven für die Landwirtschaft
Als systemrelevante Gruppe, die auch in Corona-Zeiten für eine sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittelversorgung stehe, sei die Landwirtschaft auf verlässliche agrarpolitische Rahmenbedingungen unter dem Gebot der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes angewiesen, so Schmidt.
Als Übergang zum neuen Agrarsystem würden die bisherigen Regelungen in den Jahren 2021 und 2022 beibehalten Neben der „Grünen Architektur“ sollen besonders kleine und mittlere Betriebe besonders unterstützt werden. Wir brauchen keine Förderung per Gießkanne, sondern gezielte Unterstützung derjenigen, welche die ländliche Struktur wesentlich tragen.
Diese würde vorrangig auf einen erweiterten Klima- und Naturschutz sowie auf eine erhöhte Biodiversität abzielen, erklärte der frühere Bundeslandwirtschafsminister. Konkret würde dies bedeuten, dass die Direktzahlungen in der ersten Säule erhalten blieben. Allerdings mit zusätzlichen ökologischen Auflagen, den sogenannten „Eco-Schemes“.
In der zweiten Säule sollen die Mitgliedsstaaten über das Anforderungsprofil der ersten Säule hinaus noch weitere freiwillige Agrarumweltmaßnahmen anbieten können. Ein Bereich, der in Bayern bereits vorbildlich genutzt werde.
Christan Schmidt: „Ich halte das Ergebnis für ein gutes Zeichen zum Erhalt unserer bäuerlichen Landwirtschaft, für verlässliche Perspektiven im ländlichen Raum und für einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele.“ Jetzt käme es darauf an, in den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Agrarrat, der EU-Kommission und dem EU-Parlament, diese Ergebnisse zu verfestigen. Dabei sei klarzulegen, dass zusätzliche ökologische Leistungen auch eine ökonomische Basis brauchen und dass strukturelle Elemente für eine bäuerliche Landwirtschaft über eine „erste Hektare-Regelung“ zu verankern sind. Dafür werde sich die CSU im Deutschen Bundestag, genauso wie die EVP-Fraktion im EU-Parlament tatkräftig einsetzen, erklärte Christan Schmidt.