Kinderbetreuungsfinanzierung
„Deshalb hat der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung nun das Gesetz für diese Kindertagesstätteninvestitionsprogramme geändert und für das 4. Programm die Fertigstellungsfrist vom 30. Juni 2022 auf den 30. Juni 2023 und Abrechnungen vom 31. Dezember 2022 auf den 31. Dezember 2023 verlegt“, berichtet Schmidt.
„Damit ist nach unserer Erwartung für viele Kommunen die notwendige Luft geschaffen worden, um zügig, aber auch solide die Baumaßnahmen zu Ende führen zu können.“ Christian Schmidt MdB und Hans Herold MdL freuen sich sehr, dass sie einen Beitrag dazu leisten konnten, dass diese gesetzliche Regelung nun im Sinne der Kinder und der Familien geändert worden ist.
Zudem wird auch die im Gute Kita-Gesetz vereinbarte Qualitätssicherung und -verbesserung der Kinderbetreuung mit gemeinsamen Mitteln, Initiativen und Unterstützung von Bund und Freistaat Bayern fortgeführt.