„Wir wollen auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung im stationären Bereich sicherstellen. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz haben wir deshalb Maßnahmen auf den Weg gebracht, um unsere Kliniken langfristig zu stärken“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. „Wir setzen uns dafür ein, die Digitalisierung der Krankenhäuser voranzutreiben und deren technische Ausstattung zu verbessern“, so Schmidt.
Über einen Krankenhauszukunftsfonds sollen notwendige Investitionen – etwa in die Modernisierung der stationären Notfallkapazitäten, in die Verbesserung der digitalen Infrastruktur oder in Telemedizin und Robotik – gefördert werden. Vorgesehen sei dafür ein Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro und eine Ko-Finanzierung von Seiten der Länder oder der Krankenhäuser in Höhe von 30 Prozent. Außerdem werde für Kliniken die Möglichkeit vorgesehen, im Falle von coronabedingten Erlösrückgängen, die noch nicht ausgeglichen wurden, in Verhandlungen mit den Krankenkassen zu treten.„Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, setzen wir auch in anderen Bereichen unsere Unterstützung für besonders betroffene Bereiche fort. So verlängern wir die Schutzschirmregelungen im Bereich der Pflegeversicherung und bringen weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen auf den Weg“, betont der Bundestagsabgeordnete. „Dabei ist uns die Verlängerung des erweiterten Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld von zehn auf 20 Arbeitstage bis zum 31. Dezember 2020 besonders wichtig.“ Um Familien mit kleinen Kindern zu unterstützen, die durch die Corona-Krise besonders belastet sind, sei auch eine einmalige Ausdehnung des Leistungszeitraums des Kinderkrankengeldes um jeweils weitere fünf Tage bzw. weitere zehn Tage für Alleinerziehende im Jahr 2020 vorgesehen.