Leider fielen in diesem Jahr großenteils die Kirchweihen aufgrund der Gefahr des Covid-19-Virus aus. Aus demselben Grund wird es in diesem Jahr auch keine Weihnachtsmärkte geben. Diese Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben gerade die Schaustellerbranche hart getroffen und vor große Herausforderungen gestellt.
„Die größten Härten aufzufangen, erfordert vor allem für Branchen mit Saisongeschäft angepasste Lösungen. Für Marktkaufleute und Schaustellerinnen und Schausteller sollte vor diesem Hintergrund im Hinblick auf das faktische Berufsausübungsverbot, das seit März auch diese Branche betroffen hat, nicht nur der Monat November als Referenzmonat zur Berechnung des Umsatzverlustes betrachtet werden!“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB.
Die staatliche Unterstützungsleistung ist eine einmalige Kostenpauschale, errechnet aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz. Der Bezugsrahmen hierfür ist derzeit der Vorjahresmonat November 2019. Die Kostenpauschale wird für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des gewählten Umsatzes, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.
„Innerhalb der CSU wird auch im Hinblick auf die vielen abgesagten Weihnachtsmärkte sehr konkret diskutiert, auch den Monat Dezember als Referenzpunkt für mögliche Entschädigungsleistungen mit aufzunehmen. Der Umsatzverlust im Monat Dezember gibt die gegenwärtige Situation der Schausteller sehr viel deutlicher wieder und ist leider jetzt schon vorprogrammiert“, so Schmidt. Dieses Thema müssen wir noch einmal aufrufen.
„Wir werden unsere Schausteller und Marktkaufleute weiterhin im Blick halten“, betonte der Bundestagsabgeordnete. „Unsere bayerischen Kirchweihen, Volksfeste und Weihnachtsmärkte sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur und unserer Identität, die es zu bewahren gilt.“