Korrektur an den Gewässerrandstreifen war zielführend

27.11.2020, 08:22 Uhr

"Das Ergebnis der Korrektur an den „Gewässerrandstreifen“ im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim halte ich für zielführend", erklärte Bundesminister a.D. Christian Schmidt, MdB, zu einer neuen Gewässerrandstreifenkarte des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach.

Auslöser einer regelrechten Unmutswelle in der Landwirtschaft war die Auflage aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Demnach wurde im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert, dass ab 1. August 2019 Landwirte verpflichtet sind, entlang von Gewässern aller Art „Schutzstreifen“ einzuhalten, auf denen weder eine gartenbauliche noch eine ackerbauliche Nutzung erlaubt ist.

Die vom Bayerischen Umweltministerium vorgelegt Gewässerkarte war jedoch mit Fehlern behaftet. Der Wahlkreisabgeordnete des Deutschen Bundestages und Bundesminister a.D., Christian Schmidt, griff die Proteste der Bauernfamilien zusammen mit Hans Herold, MdL und Landrat Helmut Weiß auf.

Gemeinsam forderten sie Umweltminister Thorsten Glauber (FW) auf, die Gebietskulisse für die Gewässerrandstreifen gemeinsam mit den Landwirten vor Ort zu korrigieren. Dazu sollte der Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim als Pilotprojekt dienen.

Zwischenzeitlich liegen Ergebnisse vor, wonach von den ursprünglichen rund 2.700 km noch ca. 1.300 km wasserführender Gräben übrig geblieben seien.

"Bewirtschaftungsauflagen und Vorgaben für die Landwirtschaft müssen transparent, sachlich richtig und für die Betroffenen nachvollziehbar sein. Das bewahrheitet sich jüngst erneut an dem Beispiel der Gewässerrandstreifen", so Christian Schmidt.