"Ich freue mich sehr, dass auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Überbrückungshilfe III für landwirtschaftliche Tierhalter angepasst und der Katalog der erstattungsfähigen Kosten ausgeweitet wurde", betont der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt MdB nach Veröffentlichung der Fragen und Antworten (FAQ) zur Überbrückungshilfe III. "Nun werden auch Tierfutter und Tierarztkosten als förderfähige Fixkosten anerkannt. Damit werden die von der derzeitigen Situation hart getroffenen Nutztierhalter zielgerichtet unterstützt", so Schmidt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe zugesagt, sich für Zuschüsse stark zu machen. "Wir haben geliefert und Wort gehalten", betont der Bundestags-abgeordnete. "Mit den verbesserten Überbrückungshilfen III geben wir ein klares Bekenntnis ab, dass wir auch weiterhin an der Seite unserer Landwirte stehen."