„Bund und Länder haben sich mit mehreren Sonderinvestitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ besonders stark dafür verwendet, dass Kindertageseinrichtungen verstärkt finanziert und schneller gebaut werden können“, betonen Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB und Landtagsabgeordneter Hans Herold.
„Der Bedarf ist sehr groß, eine gemeinsame Anstrengung nötig. Leider sind auch diese Maßnahmen durch die Coronapandemie, durch Lieferengpässe und Bauverzögerungen häufig verspätet, so dass manche Städte und Gemeinden, auch in den Landkreisen Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim und Fürth in die Gefahr geraten, die Fertigstellungsfristen, um die Bundeszuschüsse zu erhalten, nicht eingehalten werden können“, so Schmidt und Herold weiter.„Deshalb hat der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung nun das Gesetz für diese Kindertagesstätteninvestitionsprogramme geändert und für das 4. Programm die Fertigstellungsfrist vom 30. Juni 2022 auf den 30. Juni 2023 und Abrechnungen vom 31. Dezember 2022 auf den 31. Dezember 2023 verlegt“, berichtet Schmidt.
„Damit ist nach unserer Erwartung für viele Kommunen die notwendige Luft geschaffen worden, um zügig, aber auch solide die Baumaßnahmen zu Ende führen zu können.“ Christian Schmidt MdB und Hans Herold MdL freuen sich sehr, dass sie einen Beitrag dazu leisten konnten, dass diese gesetzliche Regelung nun im Sinne der Kinder und der Familien geändert worden ist.
Zudem wird auch die im Gute Kita-Gesetz vereinbarte Qualitätssicherung und -verbesserung der Kinderbetreuung mit gemeinsamen Mitteln, Initiativen und Unterstützung von Bund und Freistaat Bayern fortgeführt.