„Unzureichend belüftete Räume sind eine Ursache für Corona-Infektionen. Deshalb weitet auch der Bund die Förderung für Luftfilteranlagen (stationäre raumluft-technische (RLT-)Anlagen) aus und ermöglicht ab sofort auch die finanzielle Unterstützung für den Einbau von neuen Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. Dazu gehörten insbesondere Kitas, Grundschulen, Horte und Kindertagespflegestellen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Das kommt der Zielsetzung zugute, um endlich auch die Schulen und Kitas auszurüsten.
Gefördert werde der Einbau von neuen stationären RLT-Anlagen Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren. Daneben werden über das Programm – wie bisher – Investitionen in die Um- und Aufrüstung stationärer RLT-Anlagen unterstützt. „Insgesamt können mit dem Förderprogramm entweder bis zu 30.000 Räume erstmalig mit Neuanlagen versorgt oder bis zu 10.000 Um- und Aufrüstungen von vorhandenen stationären RLT-Anlagen gefördert werden“, freut sich der Bundestagsabgeordnete.
Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben könnten gefördert werden, d.h. die in der Richtlinie für eine Um- und Aufrüstung einer bestehenden bzw. den Einbau einer neuen Anlage als notwendig festgelegten Investitionen. Die maximale Förderung bei einem Neueinbau betrage 500.000 Euro pro RLT-Anlage. Die Um- und Aufrüstung bereits bestehender stationärer RLT-Anlagen sei auf 200.000 Euro pro RLT-Anlage begrenzt.
Für die Durchführung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, zuständig. Nähere Informationen und die konkreten Förderbedingungen sind einsehbar unter: