Starke-Familien-Gesetz verabschiedet - Kinderarmut entgegentreten

03.04.2019, 15:03 Uhr

 

Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB: „Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket"

 Mit dem Starke-Familien-Gesetz, das der Bundestag nun beschlossen hat, bringt die Koalition ein wichtiges Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg. „Das Gesetz greift eine der zentralen Unionsforderungen aus dem Koalitionsvertrag auf, nämlich allen Kindern die Chance auf Teilhabe und somit eine gute Zukunft zu ermöglichen", betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. Ziel des Familienstärkungsgesetzes sei es, diejenigen besonders zu unterstützen, die arbeiten und Kinder erziehen. „Mit den vorgesehenen Verbesserungen schaffen wir mehr Erwerbsanreize, denn elementare Voraussetzung dafür, um Kinder aus der Armut zu holen, ist die Erwerbstätigkeit der Eltern", so Schmidt.

„Neben den bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen familienpolitischen Leistungen wie der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, dem Baukindergeld oder dem so genannten „Gute-Kita-Gesetz" sollen weitere Maßnahmen für Familien realisiert werden – Maßnahmen, die Familien dabei unterstützen, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen." Konkret sollen mit Verbesserungen beim Kinderzuschlag zielgerichtet diejenigen unterstützt werden, die arbeiten, aber nur geringe Einkommen haben und durch den Bedarf ihrer Kinder in Hartz IV fallen würden.

Leider kennen und beziehen den Kinderzuschlag nur wenige Familien. Tatsächlich nehmen lediglich rund 30 Prozent der Berechtigten diese wichtige familienpolitische Leistung in Anspruch. Darüber hinaus verlieren Familien den Zuschlag vollständig, sobald sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. „Das kann dazu führen, dass die Familie trotz Gehaltserhöhung tatsächlich weniger Geld zur Verfügung hat. Das ändern wir jetzt", betont Schmidt. „Wir werden den Kinderzuschlag auf 185 Euro erhöhen, wir schaffen die Höchsteinkommensgrenze ab, so dass die Leistung künftig nicht mehr abrupt endet, sondern mit steigendem Einkommen schleichend ausläuft und wir schaffen wesentliche Erleichterungen bei der Antragstellung des Kinderzuschlages. Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf künftig mehr davon behalten. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass sich Leistung auch lohnt."

Darüber hinaus sollen Familien bei der Antragstellung zusätzlich durch Videoberatung und Netzwerkmanager unterstützt werden und sie sollen den Antrag in naher Zukunft auch digital einreichen können.

„Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entbürokratisieren und verbessern wir gleichzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket: Der Eigenanteil für Schülerbeförderung und Mittagessen fällt künftig weg – das entlastet Träger und Kommunen von Bürokratie und Leistungsbezieher von Kosten", berichtet der Bundestagsabgeordnete.

Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werde von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Die Lernförderung erfolge künftig nicht nur erst bei unmittelbar bevorstehender Versetzungsgefährdung, sondern setzt bereits früher an.

„Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch weitere Vereinfachungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket durchsetzen", freut sich Schmidt. „Eine noch im Gesetzentwurf bestehende Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden bei der Berechnung des Kindeseinkommens beim Kinderzuschlag haben wir beseitigt. Zudem zahlen wir beispielsweise für den Sportverein oder den Musikunterricht künftig nicht nur den konkreten Beitrag- jedoch höchstens 10 Euro, sondern wir zahlen pauschal 15 Euro im Monat." Mit Ausnahme für eine Lernförderung müssen Familien künftig keine gesonderten Anträge auf die einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen.

„Das ist insgesamt ein Gesamtpaket für unsere Zukunft – unsere Kinder –, das sich uneingeschränkt sehen lassen kann", freut sich Schmidt.