COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedet
Der Bundestag hat schnelle Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. „Der Corona-Virus stellt uns vor eine doppelte Herausforderung: Wir müssen nicht nur die Verbreitung des Virus eindämmen, sondern auch gleichzeitig die Ansteckung unserer Wirtschaft minimieren“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. „Deshalb soll die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben. Deswegen bin ich dankbar, dass wir gerade seitens der Union nun übers Wochenende mit der Bundesregierung vereinbaren konnten, dass das schnelle und umfassende Kurzarbeitergeld sogar rückwirkend ab dem 1. März 2020 gilt. www.arbeitsagentur.de